Auf seiner Mitgliederversammlung 2016 hat der Landessportbund (LSB) Rheinland-Pfalz für das Jahr 2018 eine Anhebung der Mindestmitgliedsbeiträge beschlossen. Die Erhebung dieser Mindestmitgliedsbeiträge ist für die Sportvereine die Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen.
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